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   AG Heidelberg, 01.09.2005 - 21 C 312/04   

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https://dejure.org/2005,22415
AG Heidelberg, 01.09.2005 - 21 C 312/04 (https://dejure.org/2005,22415)
AG Heidelberg, Entscheidung vom 01.09.2005 - 21 C 312/04 (https://dejure.org/2005,22415)
AG Heidelberg, Entscheidung vom 01. September 2005 - 21 C 312/04 (https://dejure.org/2005,22415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maklerprovisionsanspruch nach Abschluss eines Mietvertrages für ein Haus in einem sozial problematischem Gebiet; Anforderungen an die Aufklärungspflicht eines Immobilienmaklers gegenüber einem nicht der deutschen Sprache mächtigen Ausländers

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Hinweispflicht des Maklers auf Umfeld der Wohnung, hier: Lage im sozialen Brennpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99

    Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben

    Auszug aus AG Heidelberg, 01.09.2005 - 21 C 312/04
    Vor allem war die Klägerin verpflichtet, dem Beklagten über ihr bekannte Umstände, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein könnten, aufzuklären (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3642, [BGH 28.09.2000 - III ZR 43/99] NJW 1981 S. 2686 [BGH 08.07.1981 - VIII ZR 247/80] ).
  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 247/80

    Verstoß gegen Treu und Glauben - Verschulden - Vergleichssumme - Berufung auf

    Auszug aus AG Heidelberg, 01.09.2005 - 21 C 312/04
    Vor allem war die Klägerin verpflichtet, dem Beklagten über ihr bekannte Umstände, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein könnten, aufzuklären (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3642, [BGH 28.09.2000 - III ZR 43/99] NJW 1981 S. 2686 [BGH 08.07.1981 - VIII ZR 247/80] ).
  • LG Heidelberg, 14.02.2006 - 2 S 46/05

    Maklervertrag: Verlust des Provisionsanspruchs des Grundstücksmaklers bei

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 01.09.2005, AZ.: 21 C 312/04, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 1.9.2005, Az 21 C 312/04 wird aufgehoben.

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